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Guten Tag,
ich heiße Günter, ich bin 43 Jahre alt. Meine Frau Anna (39) und ich leben in Deutschland und sind seit mehr als 10 Jahre verheiratet. Schon immer wollten wir gerne Kinder haben. Und als meine Frau vor 9 Jahren schwanger wurde, waren wir überglücklich. Doch leider hatten wir in dieser Zeit einen Autounfall, bei dem die Ärzte das Kind nicht retten konnten. Schlimmer noch, meine Frau konnte in Folge der Verletzungen nie wieder selbst ein Kind austragen. Wir versuchten lange Zeit zu akzeptieren, dass wir keine eigenen Kinder bekommen werden, schafften es letzten Endes aber doch nicht. Also beschlossen wir, uns über entsprechende Möglichkeiten zu informieren.
Wie sich herausstellte, hatten wir Glück im Unglück. Denn die Eizellen meiner Frau blieben nach wie vor funktionsfähig. Daher war uns klar, dass wir doch noch eine Chance hatten, uns den Kinderwunsch zu erfüllen. Diese Chance hieß Leihmutterschaft. Allerdings ist die Leihmutterschaft in Deutschland verboten. Also wendeten wir uns an die Kliniken in den USA. Leider waren die dortigen Preise für uns unerschwinglich. Daraufhin erwogen wir eine Fahrt nach Indien, da die Preise dort um einiges moderater sind. Aber wie wir erfuhren, wird ein in Indien geborenes Kind automatisch Bürger Indiens, was zu juristischen Schwierigkeiten und zur Publizität führen würde. Schließlich erfuhren wir von Freunden, dass ihre Bekannten ein Kind von einer Leihmutter in Moskau (Russland) austragen ließen. Von ihnen bekamen wir die Kontaktdaten von der Internationalen Agentur für Reproduktive Technologien (MART) und setzten uns mit dieser in Verbindung.
Nach einigen telefonischen Gesprächen haben wir uns auf eine Vorgehensweise geeinigt. Den Vertrag bekamen wir per E-Mail, druckten diesen aus und sandten ihn unterschrieben per Courier (DHL) nach Russland, woraufhin wir den von beiden Seiten unterschriebenen Vertrag ebenfalls per DHL zurück erhielten. Der Vertrag regelte den Preis der Dienstleistung sowie alle technischen und rechtlichen Fragen. Auch das Honorar der Leihmutter war im Preis bereits enthalten.
Nach dem erfolgreichen Abschluss des Vertrages gaben wir in Deutschland das genetische Material ab und sandten es nach Russland. In unserem Auftrag hat uns die Agentur ein paar Leihmutter-Kandidatinnen vorgestellt. Daraufhin lernten wir sie alle über Skype kennen und entschieden uns letzten Endes für Galina aus der Stadt Zagorsk (Moskauer Gebiet), 32 Jahre alt, verheiratet und selbst Mutter eines Kindes. Außerdem lernten wir Galina als eine sehr ordentliche und vernünftige Frau kennen.
Die ersten beiden Embryonen-Einpflanzungen misslangen, es trat keine Schwangerschaft ein. Wir waren jedoch weiterhin zuversichtlich, da mehrere Versuche in unserem Vertrag finanziell vorgesehen waren und man uns im Vorfeld auf diese Möglichkeit vorbereitet hatte. Nach dem dritten Versuch nisteten sich 2 Embryonen ein. Auch ein solcher Fall wurde im Vertrag vorgesehen. Die Schwangerschaft verlief ohne Komplikationen. Die MART Agentur kümmerte sich dabei laut Vertrag um alle Fragen der ärztlichen Betreuung der Leihmutter, übernahm alle Unkosten sowie alle Untersuchungskosten. Zu dieser Zeit trug meine Frau Anna einen speziellen künstlichen Bauch, um die Schwangerschaft zu imitieren, da wir unsere Teilnahme am Programm der Leihmutterschaft nicht bekannt geben konnten. Wir zeigten unseren Bekannten einige Fotos von Ultraschalluntersuchungen, die man uns aus Moskau geschickt hatte. Irgendwann erfuhren wir dann, dass die beide Zwillinge Mädchen sind. Als der Entbindungstermin näher rückte, wurde Galina in einem Krankenhaus untergebracht. Wegen der Zwillingsgeburt entschieden sich die Ärzte für einen Kaiserschnitt. Da wir den voraussichtlichen Geburtstermin kannten, flogen wir rechtzeitig nach Moskau. Leider erlaubten uns die Vorschriften der Klinik nicht, bei der Geburt anwesend zu sein. Deshalb sahen wir unsere Babys zum ersten Mal erst am Tag nach der Geburt. Es war der schönste Moment in unserem Leben!
Wie man uns erklärte, verfügt die Leihmutter in Russland, wie in jedem anderen Land, in dem die Leihmutterschaft erlaubt ist, über ein Vorzugsrecht auf das Kind. Sie hat 24 Stunden, um sich zu entscheiden, ob sie das Kind behalten möchte. Ist dies der Fall, verpflichtet sie sich ihrerseits, alle in den letzten neun Monaten entstandenen Kosten zurückzuerstatten und verliert gleichzeitig ihren Anspruch auf das Honorar. Aus diesem Grund tritt dieser Fall praktisch nie ein. Trotzdem ist die Einwilligung der Leihmutter zwingend notwendig, um als Eltern des Kindes eingetragen zu werden. Nach dieser Einwilligung erhält die Leihmutter den Hauptteil ihres Honorars. Die Einwilligung wurde von Galina schriftlich und in Anwesenheit von Juristen der MART Agentur und von Juristen der Klinik erteilt. Mit diesem Dokument fuhren wir anschließend zum Standesamt, wo wir die Geburtsurkunde unserer Töchterchen, die wir Elsa und Maria nannten, erhielten, in welcher wir als Eltern eingetragen waren. Mit dieser Urkunde wandten wir uns an die deutsche Botschaft, wo unser Status als Eltern der Zwillinge nach den deutschen Gesetzen beurkundet wurde. Schließlich kehrten wir zu viert mit unseren Töchterchen nach Hamburg zurück.
Unsere Mädchen sind inzwischen anderthalb Jahre alt. Sie sehen Anna sehr ähnlich. Um aber auf Nummer sicher zu gehen, führten wir einen Vaterschaftstest durch, der auch meine Vaterschaft bestätigte. Wir sind sehr glücklich, und wir bedanken uns ganz herzlich bei der MART Agentur, die unseren Traum wahr werden ließ und können sie uneingeschränkt weiterempfehlen!
Leider musste ich die Namen meiner Familienmitglieder ändern. Denn bei uns ist die Leihmutterschaft verboten, und wir wollen deswegen keine Unannehmlichkeiten bekommen. Wir verstehen nicht, warum in unserem Land Prostitution erlaubt, aber Leihmutterschaft verboten ist. Russische Leihmutter Galina ist zufrieden, wir sind zufrieden und alle sind glücklich. Dieses Verbot ergibt wirklich keinen Sinn! Leider sind wir jedoch gezwungen, dieses Gesetz zu befolgen. Wir danken für Ihr Verständnis.
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